Mietverhältnis mit einem unterhaltsberechtigten Kind ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt
Leitsatz
Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber , BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 224 BB 2000 S. 132 Nr. 3 BFH/NV 2000 S. 361 Nr. 3 DB 2000 S. 123 Nr. 3 DStR 2000 S. 107 Nr. 3 DStRE 2000 S. 126 Nr. 3 FR 2000 S. 204 Nr. 4 INF 2000 S. 155 Nr. 5 KAAAA-88617
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