Mietverhältnis mit einem unterhaltsberechtigten Kind ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt
Leitsatz
Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber , BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 223 BB 2000 S. 134 Nr. 3 BFH/NV 2000 S. 360 Nr. 3 DB 2000 S. 124 Nr. 3 DStR 2000 S. 109 Nr. 3 DStRE 2000 S. 126 Nr. 3 FR 2000 S. 203 Nr. 4 AAAAA-88616
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