Steuerrechtlich maßgebender Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ist das Ende des Stichtags, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist
Leitsatz
1. Der steuerrechtlich maßgebliche Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 kann nicht durch die an den Umwandlungsvorgängen beteiligten Körperschaften bestimmt werden.
2. Aus der Formulierung ,,mit Ablauf des Stichtags der Bilanz'' in § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ergibt sich, dass der (fiktive) Vermögensübergang am Ende des maßgeblichen Stichtages erfolgen soll, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 2 BB 2000 S. 1334 Nr. 26 BFH/NV 2000 S. 258 Nr. 2 INF 2000 S. 64 Nr. 2 LAAAA-88608
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