Gesetze: EStG §§ 8, 9 a Abs. 1 Nr. 2EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1GG Art. 3
1. Von den Mietern erhobene Umlagen für Betriebskosten gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 2. § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsatz
Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 197 BB 2000 S. 597 Nr. 12 BFH/NV 2000 S. 649 Nr. 5 DB 2000 S. 599 Nr. 12 DStR 2000 S. 466 Nr. 11 DStRE 2000 S. 342 Nr. 7 FR 2000 S. 459 Nr. 8 INF 2000 S. 282 Nr. 9 RAAAA-88606
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