1. Kfz-Ölwechsel ist eine Lieferung von Schmierstoffen, eine Inspektion mit Ölwechsel dagegen eine sonstige Leistung 2. Keine Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei einer Lieferung von Schmierstoffen bei einem Ölwechsel an einem nichtunternehmerisch genutzten Kfz
Leitsatz
Ein Kfz-Ölwechsel ist als Lieferung von Motoröl zu beurteilen. Dieser Umsatz ist nicht als Ausfuhrlieferung steuerfrei, wenn der Kfz-Ölwechsel für einen außengebietlichen Nichtunternehmer durchgeführt wird.
Eine Kfz-Inspektion mit Ölwechsel ist eine sonstige Leistung. Dieser Umsatz kann gegenüber einem außengebietlichen Auftraggeber als Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr steuerfrei sein.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 14 BB 2000 S. 239 Nr. 5 BFH/NV 2000 S. 286 Nr. 2 DB 2000 S. 28 Nr. 1 INF 2000 S. 95 Nr. 3 UR 2000 S. 24 Nr. 1 HAAAA-88589
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