Zinsanteil von Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben trotz möglicher Ablösung der betrieblich veranlassten Rentenverpflichtung durch die bei der Betriebsaufgabe erzielten Erlöse
Leitsatz
Eine betrieblich veranlasste Rentenverpflichtung ist nach Betriebsaufgabe weiterhin als Betriebsschuld zu behandeln, wenn sie zwar durch die bei der Aufgabe erzielten Erlöse hätte abgelöst werden können, der Rentenberechtigte der Ablösung aber nicht zugestimmt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 120 BB 2000 S. 137 Nr. 3 BFH/NV 2000 S. 366 Nr. 3 DB 2000 S. 184 Nr. 4 DStR 2000 S. 105 Nr. 3 DStRE 2000 S. 113 Nr. 3 FR 2000 S. 199 Nr. 4 ZAAAA-88583
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