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Bilanzierung nach Rückabwicklung eines Kaufvertrags
KernaussagenDie Bilanzierung eines Wirtschaftsguts nach Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgt zum ursprünglichen Buchwert. Die bei dem Verkauf ggf. realisierten Gewinne sind zu neutralisieren.
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I. | Sachverhalt | • | Rückstellungspflicht | ||
II. | Aufgaben | • | Buchung der Rückabwicklung | ||
• | Buchung des Sachverhalts | • | Drohverlustrückstellung | ||
• | Neutralisation des Gewinns | III. | Lösungen |
I. Sachverhalt
Die A-GmbH verkauft am ein Grundstück, das mit 90 000 € in der Bilanz ausgewiesen wird, für 150 000 € an die B-AG. Der Verkaufserlös geht am auf dem Bankkonto der A-GmbH ein. Als Tag für den Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang wird der vereinbart. Die B-AG behält sich im Kaufvertrag vor, innerhalb eines Jahres nach Besitzübergang von dem Kaufvertrag zurücktreten zu können. Bilanzstichtag ist bei beiden Unternehmen der 31. 12.
II. Aufgaben
(1) Der Verkauf ist bei der A-GmbH zu buchen. Die Buchung ist unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zu begründen.
(2) Was kann die A-GmbH tun, um den beim Verkauf realisierten Gewinn im Falle einer Rückabwicklung zu neutralisieren? Wie ist zu buchen?
(3) Wie ist zu verfahren, wenn die Verkäuferin zum nicht mit einer Wandelung rechnen muss, da bisher keine entsprechenden Äußer...