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Bewertung einer Nutzungsentnahme im Zusammenhang mit Erhaltungsaufwendungen
§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Leitsätze:
1. Eine Nutzungsentnahme ist mit den (anteiligen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung zu bewerten, höchstens aber mit dem Marktwert der Nutzung (hier: höchstens der Marktmiete).
2. Entstehen für das außerbetrieblich genutzte Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens Erhaltungsaufwendungen durch Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer substanziellen Erhöhung des Teilwerts führen, sind diese Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren pro rata temporis den laufenden Kosten für das Wirtschaftsgut (bis zur jeweiligen Höhe des Marktwerts der Nutzung) hinzuzurechnen.
3. Von einer substanziellen Teilwerterhöhung ist auszugehen, wenn der Teilwert durch sämtliche Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen um mindestens 10 v. H. gesteigert wird.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kläger (Land- und Forstwirt), der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, vermietete einen Teil des zum Betriebsvermögen gehörenden Verwalterhauses verbilligt an seine Mutter. Der Kläger ließ die Wohnung für ca. 250 000 DM renovieren und behandelte die Kosten als laufende Betriebsausgaben. Das FA behandelte die Kosten insowe...