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Ermittlung der Anschaffungskosten in Spezialfällen
KernaussagenDie Anschaffungskosten bilden handels- und steuerrechtlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Aus diesem Grund kommt der Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage bei Spezialfällen wie dem Miet- oder Ratenkauf besondere Bedeutung zu.
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I. | Sachverhalte und Aufgaben | • | Ratenkauf | ||
• | Mietkauf | • | Mietereinbauten | ||
• | Leasing | II. | Lösungen |
I. Sachverhalte und Aufgaben
1. Mietkauf
Der bilanzierende Gewerbetreibende G mietet ab ein Auslieferungsfahrzeug für eine monatlich zu zahlende Gebühr von 1 000 € zzgl. USt von 160 €. G hat sich vertraglich das Recht vorbehalten, das Auslieferungsfahrzeug unter Anrechnung der geleisteten Nettobeträge zu einem Kaufpreis von 50 000 € zzgl. 16 % USt zu erwerben, wobei der Kaufpreis sich im Falle der Ausübung der Kaufoption um 1 % je Monat für den Zeitraum vom bis zum Tage des Kaufs erhöht. Das Auslieferungsfahrzeug hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zutreffend sechs Jahren. Aufgrund der von G am ausgeübten Kaufoption erstellt der Verkäufer folgende auszugsweise Rechnung:
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Verkauf Auslieferungsfahrzeug | 50 000 € |
+ Zuschlag 1 % für 7 Monate (= 7 %) | 3 500 € |
./. Anrechnung der bereits gezahlten Gebühren (1 000 € · 7 Monate) | 7 000 € |
Nettoverkaufspreis | 46 500 € |