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NWB 49/2003 S. 369

Versicherungsrecht | Senkung des Höchstzinssatzes für Deckungsrückstellungen auf 2,75 v. H.

Durch die Zweite VO zur Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung v. (BGBl 2003 I S. 2259) wird bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf deutsche Währung lauten, der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen von bislang 3,25 v. H. auf 2,75 v. H. herabgesetzt. Besondere Zinssätze gelten für Versicherungsverträge, die auf andere als auf Euro lautende Währungen Bezug nehmen. Eine entsprechende Herabsetzung erfolgt durch die Erste VO zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung v. (BGBl 2003 I S. 2260).