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Gewerbesteuer | keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei Betriebsaufspaltung (§ 9 Nr. 1 GewStG)
Die Verpachtung von Grund und Boden und der aufstehenden Gebäude an ein anderes Unternehmen stellt eine über die Verwaltung und Nutzung i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hinausgehende gewerbliche Tätigkeit dar, wenn das verpachtete Unternehmen mit dem Pächter sachlich und personell verflochten ist ().