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BFH 30.09.2003 III R 5/00, NWB 49/2003 S. 367

Investitionszulage | Zulageberechtigung einer Praxisgemeinschaft von Ärzten (§ 1 Abs. 1 InvZulG 1991; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Eine als GbR von mehreren selbständig praktizierenden Ärzten errichtete Praxisgemeinschaft, die sich darauf beschränkt, die in den Einzelpraxen benötigten Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die dafür anfallenden Kosten auf die Ärzte zu verteilen, ist gem. wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht keine Mitunternehmerschaft und daher keine anspruchsberechtigte Gesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1991 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die FinVerw lässt es, so der Senat in seinen weiteren Ausführungen, erst seit dem zum InvZulG 1999 ergangenen (BStBl 2001 I S. 379, Rz. 8 Satz 3) aus Vereinfachungsgründen unbeanstandet, wenn in derartigen Fällen die Gesellschaft (oder Gemeinschaft) die InvZ beansprucht. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 sind PersGes und Gemeinschaften gen...