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Merkblatt des Kantonalen Steueramts Zürich über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen
I. Ausgangslage
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich v. (vgl. Busin/Padrutt, IWB 2003, F. 5 Schweiz Gr. 2 S. 527 f.) betreffend die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen mit einer sog. Vesting-Klausel hat auf der Seite der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Verunsicherungen geführt.
Das Rundschreiben (Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung – EStV – an die Kantone bezüglich der Veranlagung der direkten Bundessteuer) v. , „Besteuerung von Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln„, hat nur teilweise Klarheit geschaffen.
Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit hat nun das Kantonale Steueramt Zürich per ein Merkblatt über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen veröffentlicht.
II. Besteuerung von Mitarbeiteroptionen gemäß Merkblatt des Kantonalen Steueramts Zürich
1. Geltungsbereich
Das Kantonale Steueramt Zürich schließt sich mit seinem Merkblatt dem o. g. Rundschreiben der EStV grundsätzlich an. Daraus abgeleitet, sollen die entsprechenden Ausführungen des Merkblatts hinsichtlich des Besteuerungszeitpunkts sowohl für die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern Zürich als auch für die Veranlagung der direkten Bundessteuer von im Kanton Zürich ansässigen Personen Anwendung finden.
Aufgrund der im Merkblatt z. T. vorgenommenen Präzisierungen können jedoch im konkreten Fall abweichende steuerliche Beurteilungen durch die EStV und das Kantonale Steueramt Zürich nicht vollständig ausgeschlossen werden.