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Körperschaftsteuer; Neue Muster für die Steuerbescheinigung
Auf Grund des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens und der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder das bisherige Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG 1999, § 45 a EStG) neu gefasst und zusätzlich ein neues Muster für die Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§ 45 a EStG, § 8 Abs. 1, §§ 27, 28, 37 KStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes) aufgelegt.
Die anliegenden Muster der Steuerbescheinigung
gelten für Bezüge, für die noch das Anrechnungsverfahren gilt (`VE 8 - Anrechnungsverfahren'), und für Bezüge, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt (`VE 8 - Halbeinkünfteverfahren'), sowie für andere Leistungen. Sie treten an die Stelle des mit (BStBl I S. 442) bekanntgemachten Musters.