Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Darlehensverluste/Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverbindlichkeiten eines wesentlich im Sinne des § 17 EStG beteiligten Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung gemäß § 17 Abs. 2 EStG
I. Rechtsprechung des BFH
Der für den Bereich des § 17 EStG allein zuständige VIII. Senat des BFH hat sich in einer mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zur Anerkennung und Höhe von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung geäußert, die aus dem Ausfall des Gesellschafters
- mit seiner Rückerstattungsforderung aus der Gesellschaft gewährten Darlehen
oder
- mit seiner Rückgriffsforderung aus für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen
resultieren.
Die Finanzverwaltung hat sich dieser Rechtsprechung mittlerweile angeschlossen ( ESt-Kartei § 17 Karte 1.1).
Seitens der Steuerpflichtigen, die bei der Veräußerung ihrer Anteile oder im Rahmen der Auflösung der Kapitalgesellschaft über die Wertminderung ihrer Beteiligung hinaus aufgrund des Ausfalls von Darlehen, die der Gesellschaft gewährt worden sind oder aufgrund der Inanspruchnahme aus zugunsten der Gesellschaft übernommenen Bürgschaften einen weitergehenden Verlust erlitten haben, besteht naturgemäß ein Interesse, diesen Verlust im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG geltend zu machen.
Hinsicht...