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DBA Vereinigte Arabische Emirate Artikel 29

Artikel 29 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Abu Dhabi ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsstaaten anzuwenden

  1. bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem ersten Januar 2009 gezahlt werden;

  2. bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für die am oder nach dem beginnenden Veranlagungszeiträume erhoben werden;

  3. in Bezug auf den Informationsaustausch nach Artikel 25 ab dem .

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAH-80270

1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 873) und anzuwenden ab .