DBA Vereinigte Arabische Emirate Artikel 28

Artikel 28 Diplomatische und konsularische Vorrechte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen.

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QAAAA-87682