DBA Vereinigte Arabische Emirate
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (DBA Vereinigte Arabische Emirate)
v. 01. 07. 2010 (BGBl 2011 II S. 540) [1]
Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate – von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und Steuerverkürzung zu verhindern – sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
MAAAH-80270