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DBA Uruguay Artikel 15

Artikel 15 Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats und Vorstandsvergütungen

(1) Vergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden.

(2) Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 14 können Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Direktor oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAH-80267