DBA Uruguay
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Uruguay)
v. 09. 03. 2010 (BGBl 2011 II S. 955) [1]
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Östlich des Uruguay – von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen – sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
VAAAH-80267