DBA Türkei

(4) Zu Artikel 11 Absatz 4:

Zuschläge für verspätete Zahlung im Sinne des Artikels 11 Absatz 4 werden wie Zinsen behandelt, wenn der Zinssatz unter dem fremdvergleichskonformen Zinssatz liegt oder die Zuschläge höher als die fremdvergleichskonformen Zuschläge für verspätete Zahlung sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAH-29903