DBA Türkei

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei haben ergänzend zum Abkommen vom … zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:

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KAAAH-29903