DBA Schweiz/ErbSt Artikel 1
Artikel 1 Geltungsbereich [1]
Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten.
Fundstelle(n):
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XAAAA-87658
1Die Überschriften zu den Artikeln des DBA sind nicht amtlich.