Artikel 29 Inkrafttreten [1]
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Lusaka ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden:
in der Bundesrepublik Deutschland für jeden Veranlagungszeitraum, der am oder nach dem beginnt;
in Sambia für jedes Steuerjahr, das am oder nach dem beginnt.
Fundstelle(n):
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ZAAAA-87653
1Anm. der Schriftl.: Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl II S. 2204).