DBA Philippinen Artikel 22

Artikel 22 Andere Einkünfte

Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden; stammen die Einkünfte jedoch aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaats, so können sie auch im anderen Staat nach dessen Recht besteuert werden.

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