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DBA Philippinen

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Philippinen)

v. 09. 09. 2013 (BGBl 2014 II S. 823) [1]

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik der Philippinen –

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen,

von dem Wunsch geleitet, ihre beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu vertiefen, um eine wirksame und genaue Steuererhebung zu gewährleisten,

in der Absicht, bei der Abgrenzung der Besteuerungsrechte auf der Grundlage gegenseitigen Einvernehmens die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie der doppelten Nichtbesteuerung als gleich wichtige Ziele zu verfolgen –

sind wie folgt übereingekommen:

Änderungsdokumentation:

Fundstelle(n):
FAAAH-80080

1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten ( BGBl 2016 II S. 262 ). Es ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2016.

2Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten ( BGBl 2016 II S. 262 ). Es ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2016.