DBA Österreich i.d.F. für 2000
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Österreich)
v. 24. 08. 2000
(BGBl 2002 II S. 735)
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist am 18.8.2002 in Kraft getreten (BGBl 2002 II S. 2435) und
war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2003 bis zum
31.12.2010.
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
die Republik Österreich
–
von dem Wunsch geleitet, ihre
wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu
fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen
–
sind wie folgt
übereingekommen: