DBA Mexiko Protokoll zum Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
unterzeichnet am
9. Juli
2008 i.d.F. für 2010
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist am 15.10.2009 in Kraft getreten (BGBl 2010 II S. 62) und
war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2010 bis zum
31.12.2023.
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
die Vereinigten Mexikanischen
Staaten –
von dem Wunsch geleitet, ihre
wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu
fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen
–
sind wie folgt
übereingekommen: