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DBA Dänemark i.d.F. für 1995

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Dänemark)

v. 22. 11. 1995 (BGBl 1996 II S. 2566)

Die Bundesrepublik Deutschland

und

das Königreich Dänemark –

von dem Wunsch geleitet, durch ein neues Abkommen, das den heutigen Beziehungen zwischen beiden Staaten und den Entwicklungen im Steuerrecht Rechnung trägt, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und sich gegenseitig Beistand in Steuersachen zu leisten –

sind wie folgt übereingekommen:

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