DBA Brasilien Artikel 17

Artikel 17 Künstler und Sportler

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Abkommens können Einkünfte, die berufsmäßige Künstler wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler und Musiker sowie Sportler aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie die Tätigkeit ausüben.

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QAAAA-87588