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Handelsbilanzrecht
Teil C: Buchführung, Inventur und Inventar
I. Zweck, Aufgabe und System der Buchführung
Der Buchführung (Finanzbuchhaltung) als Teil des betrieblichen Rechnungswesens fällt in erster Linie die Aufgabe zu, innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals geführt haben (Geschäftsvorfälle), systematisch zu erfassen, ordnungsgemäß zu verbuchen und zu dokumentieren. Die besondere Bedeutung der Buchführung liegt darin begründet, daß sie die Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen Rechnungslegungspflichten schafft. Denn die Finanzbuchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für die Erstellung der Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, sondern auch für die Aufstellung der GuV als Gegenüberstellung der während des Geschäftsjahrs angefallenen Aufwendungen und Erträge. Diesem hohen Stellenwert der Buchführung trägt der Gesetzgeber durch die Kodifizierung zahlreicher Vorschriften betreffend die Führung der Bücher und Aufzeichnungen in den §§...