Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Bundesrat billigt Pflegebonus
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am das Pflegebonusgesetz gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind.
Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende...