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Einkommensteuer | Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen (BFH)
Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die und v. sind wegen des Dualismus der Einkunftsarten auf Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb nicht übertragbar (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die auf einen gewerblichen Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 EStG entfallende Einkommensteuer im Jahr 2000 aus verfassungsrechtlichen Gründen (zumindest teilwe...