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Umsatzsteuer | Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes (BFH)
Bei dem im Rahmen eines
bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten
in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch
die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine
steuerbare sonstige Leistung, die nach
§ 4 Nr. 8
Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und
Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die
Übertragung von Geldern vornimmt (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die umsatzsteue...