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Bilanzierung von Software-Updates
Während die Bilanzierung neu anzuschaffender und zu implementierender Software in der Praxis häufig im Vorweg evaluiert wird, bestehen bei der Vornahme von Updates typischerweise Unsicherheiten im Hinblick auf die bilanzielle Abbildung. Der Beitrag befasst sich daher anhand eines Beispielsfalls mit den bilanziellen Implikationen von Software-Updates.
I. Bilanzierung von Software
Die bilanzielle Erfassung von Software ist zwar im konkreten Fall komplex, dürfte aber weitestgehend als geklärt anzusehen sein. Für die Bilanzierung sind umfassende Leitlinien für die Handelsbilanz vorhanden, wohingegen in der Steuerbilanz eine Aktivierungspflicht bei Anschaffung und ein Aktivierungsverbot bei Herstellung besteht.
Zunächst ist mithin zu unterscheiden, ob ein Anschaffungsvorgang oder eine eigene Herstellung vorliegt. Bei einem Anschaffungsvorgang besteht sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine Aktivierungspflicht. Bei Vorliegen eines Herstellungsvorgangs besteht demgegenüber in der Handelsbilanz ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter gem. § 248 Abs. 2 HGB, dem in der Steuerbila...