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Gewährung des Zugangs zu Flughafenlounges
Überraschendes BMF-Schreiben v. 26.4.2022
Ohne erkennbaren konkreten Anlass - etwa in Form eines Urteils oder einer Diskussion des Sachverhaltes in EU-Gremien - hat das BMF ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Gewährung des Zutritts zu Flughafenlounges veröffentlicht ( BStBl 2022 I S. 655). Die Einordnung der Leistung ist durchaus widersprüchlich und offenbart Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Einordnung von Haupt- und Nebenleistungen.
I. Hintergrund
In vielen (internationalen) Flughäfen gibt es Lounges, die ihren Gästen besondere Annehmlichkeiten bieten. Betreiber sind i. d. R. Fluggesellschaften, daneben aber auch Flughäfen, Kreditkartenfirmen oder Hotelketten. Zutritt erhalten Inhaber eines entsprechenden Flugtickets, Vielflieger mit einem entsprechenden Status im Bonusprogramm (z. B. Miles&More), Inhaber bestimmter Kreditkarten (z. B. American Express), es gibt darüber hinaus aber auch Klubmitgliedschaften mit einer vom Flugticket unabhängigen Nutzungsmöglichkeit (z. B. www.prioritypass.com).
Die Finanzverwaltung beurteilte die Bereitstellung von Zutrittsberechtigungen bislang als „als sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art“ (vgl. Abschnitt 3a.3 Abs. 4 Nr. 7 UStAE mit Verweis auf...