Zuweisung des Wegfalls
des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten auf Ebene des Feststellungsverfahrens Zuordnung des Wegfallgewinns in die
Zeit nach der Insolvenzeröffnung
Leitsatz
1. Der Gewinn
des Kommanditisten aus dem Wegfall seines negativen Kapitalkontos gehört
zu den gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen.
2. Die Beurteilung, zu welchem
Zeitpunkt das negative Kapitalkonto weggefallen ist und dadurch
einen Veräußerungsgewinn ausgelöst hat, ist auf Ebene des Feststellungsbescheides
allein nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
3. Ein Veräußerungsgewinn aus
dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos entsteht entweder im Rahmen
der Aufgabe eines Gewerbebetriebs gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG oder
bereits vor Auflösung einer Kommanditgesellschaft, wenn feststeht,
dass künftige Gewinnanteile nicht mehr entstehen (§ 52 Abs. 24 Sätze
3 und 4 EStG).
4. Der Umstand, dass sich der
negative Saldo des Kapitalkontos des Insolvenzschuldners über einen
längeren Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung aufgebaut hat, steht
der Zuordnung des Wegfallgewinns in die Zeit nach der Insolvenzeröffnung
nicht entgegen.
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 10 Nr. 48 DStRE 2023 S. 11 Nr. 1 DStRE 2023 S. 11 Nr. 1 YAAAI-62777
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