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Verfahrensrecht | Anwendung der Mitteilungsverordnung (BMF)
Das BMF hat das Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) neu gefasst ().
Hintergrund: Aufgrund der Ermächtigung in § 93a Abs. 1 AO hat die Bundesregierung am die Mitteilungsverordnung erlassen (BGBl I S. 1554). Diese Verordnung wurde zuletzt durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom (BGBl I S. 816) geändert.
Aufgrund der letzten Änderungen sowie der kürzlich erfolgten Sechsten Änderungsverordnung ist eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Hierzu wird es einen Aufsatz in einer der nächsten Ausgaben der NWB geben.
Quelle: BMF online (RD)