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Dieselgate | EuGH-Generalanwalt zur Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen
Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos müssen Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen ist (Generalanwalt Athanasios Rantos, Schlussanträge v. ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein „Thermofenster“ vorsieht, erhob gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg (Deutschland) eine Klage auf Schadensersatz. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführun...