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Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung
November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III
Novemberhilfe 2020 - Version 2022.0
Dezemberhilfe 2020 - Version 2022.0
Corona-Überbrückungshilfe I - Version 2022.0
Corona-Überbrückungshilfe II - Version 2022.0
Corona-Überbrückungshilfe III - Version 2022.2
Wurde die Antragstellung der Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte vorgenommen und sind hierzu Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen, ist entsprechend eine Schlussabrechnung einzureichen.
Die Schlussabrechnung erfolgt über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen ebenfalls durch die prüfenden Dritten.
Übergreifend für alle Überbrückungshilfen sind hierbei die geltenden FAQ zu beachten, in denen die Schlussabrechnungen unter anderem in ein Paket 1 - November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfen I bis IIII - und ein Paket 2 aufgeteilt wurden.
Hier wird die Antragsberechtigung für jedes Förderprogramm erneut geprüft und anhand der tatsächlich realisierten Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten die endgültige Höhe der Förderung ermittelt und die Nachzahlung bzw. Rückforder...