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Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zu Arbeitgeberzuschüssen zum sog. 9-Euro-Ticket
Das BMF beanstandet es nicht, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Nahverkehr während der Geltungsdauer des sog. 9-Euro-Tickets im Zeitraum Juni bis August 2022 die monatlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers im Monat übersteigt. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss über das Jahr betrachtet nicht höher ist als die jährlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers.
Übersteigt [i]Übersteigender Betrag ist nicht steuerfrei der Zuschuss nach dieser Jahresbetrachtung die jährlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr, ist die Differenz steuerpflichtig und nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Das [i]Nichtbeanstandungsregelung des BMF nur bedingt hilfreich sog. 9-Euro-Ticket führt in der Praxis zu einem hohen bürokratischen Aufwand, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG leistet. So müssen der Zuschuss und damit ...