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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 SB 2527/21

Gesetze: SGB IX § 152 Abs. 5 S. 3; SchwbAwV § 6 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Schwerbehindertenausweis ist auch bei unbefristeter Feststellung des GdB nach § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX grundsätzlich zu befristen.

2. Ein behinderter Mensch kann nicht beanspruchen, dass der GdB unabhängig von möglichen künftigen Veränderungen seines Gesundheitszustandes auf Dauer unveränderbar festgestellt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt wird.

Fundstelle(n):
ZAAAI-62648

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