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Cum-Ex | BGH bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hatte es die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Der BGH bestätigte dies nun. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen ().
Sachverhalt: Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte als Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling (bis Mitte 2010) und Prokurist des Bankhauses W. die von der Bank in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte. Diese zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angebli...