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StuB 11/2022 S. 435

Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet

Der Bundesrat hat am dem vom Bundestag am verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt. Folgende Maßnahmen können damit nach Bekanntmachung im BGBl – teilweise mit Wirkung zum – in Kraft treten:

  • Energiepreispauschale: Das Gesetz sieht für 2022 einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 € vor. Anspruch darauf haben aktiv tätige Erwerbspersonen. Die Pauschale soll einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten darstellen.

  • Kinderbonus: Der Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise dient der sog. Kinderbonus. Dazu erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag i. H. von 100 €. Einen Anspruch darauf hat jedes Kind, für das im Juli 2022 Kinderge...