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BFH | Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug
Der Kläger des Ausgangsverfahrens war im Handel mit Altgold tätig. Im Jahr 2010 stiegen seine Umsätze vom ersten bis zum dritten Quartal sprunghaft von einigen Tausend Euro auf mehrere Millionen Euro an. Er bezog das Gold von mehreren Firmen, aus deren Rechnungen er den Vorsteuerabzug geltend machte. Das Altgold wurde in seinen Räumlichkeiten angeliefert, ohne dass die Lieferanten Sicherheiten verlangten. Der Kläger führte eine Bonitätsprüfung durch, wonach ihm von geschäftlichen Kontakten mit diesen Firmen abgeraten wurde, was der Kläger aber nicht als Hindernis ansah, weil ihm das Altgold physisch vorlag. Das Gold wurde zunächst von einer Bank angekauft und an eine Scheideanstalt ausgeliefert. Infolge der explosionsartigen Umsatzsteigerung nahm die Bank nach einigen Mon...