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STFAN Nr. 6 vom Seite 22

Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets – Teil 2

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (v. , BGBl I 2020 S. 3096) wurde die zweite Stufe des auf europäischer Ebene beschlossenen Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Annahme eines Reihengeschäfts bei der Lieferung über elektronische Schnittstellen, die Neuregelung des Versandhandels, die Einführung weiterer Besteuerungsverfahren in §§ 18i – § 18k UStG (One-Stop-Shop und Import-One-Stop-Shop) sowie die Anpassung der Haftungsregelung in § 25e UStG sowie das Bestätigungsverfahren nach § 18e Nr. 3 UStG. Zu den Neuregelungen ist ein umfangreiches  III C 3 – S 7340/19/10003 :022 (BStBl 2021 I S. 629 KIEHL XAAAH-75318) ergangen, der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) wurde entsprechend geändert.

Neuerungen beim Besteuerungsverfahren

2015 wurde der sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS, § 18h UStG) eingeführt. Damit wurde eine einzige Anlaufstelle errichtet, damit ein im Inland ansässiger Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat geschuldete Umsatzsteuer im Ansässigkeitsstaat in einem besonderen Besteuerungsverfahren abführen kann. Dieses Verfahren galt bislang für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer. Der Anwendungsbereich wurde zum eingeschr...

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