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Gesetzgebung | Neue Aufteilung des CO2-Preises bei Gebäuden (BMWK)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen. Für Wohngebäude soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Stufenmodell eingeführt werden, das die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen Mieter und Vermieter aufteilt. Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50:50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.
Hintergrund: Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.
Im Gebäudebereich so...