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Umsatzsteuer | Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls (BFH)
Das Ausüben einer wirtschaftlichen
Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen
einander nicht aus. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen
Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall
getroffenen Feststellungen. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung
mittels Gutschrift zugestimmt und dieser nicht widersprochen hat, schuldet den
darin für eine nichtsteuerbare Leistung ausgewiesenen Steuerbetrag (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für den von ihm betriebenen Pferderennstall beanspruchen kann. Der Kläger ist Einzelunternehmern und betrieb in den Streitjahre...