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BPatG Urteil v. - 3 Ni 33/19 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist seit 2. Februar 2015 eingetragene Inhaberin des aufgrund der als WO 2007/137696 am 06. Dezember 2007 veröffentlichten internationalen Anmeldung vom 15. Mai 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität aus der deutschen Anmeldung 10 2006 024 489 vom 26. Mai 2006 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents 2 024 300 (Streitpatent).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:080621U3Ni33.19EP.0

Fundstelle(n):
BAAAI-62387

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