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Sozialrecht | Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands (BVerfG)
Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts hat auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei
Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1
und 2 sowie
§ 57 Abs.
1 Satz 1 SGB XI insoweit mit
Art. 3 Abs. 1
GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der
sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und
erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende
Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der
Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des
Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen
Krankenversicherung betrafen (, 1 BvR
2824/17, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 717/16).
Hintergrund: Seit dem